Aufnahmen (aktiv und passiv) sind weiterhin möglich. Geht der Aufnahmeantrag vor dem 30.06. des laufenden Jahres ein, kann die Aufnahme noch im selben Jahr erfolgen. Danach zum 01.01. des Folgejahres. Dem Antrag sind beizufügen:
1) Kopie des gültigen Jahresfischereischeins (bei aktiver Mitgliedschaft)
2) Sepa-Lastschrift-Mandat
3) Passfoto oder digitales Foto
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