Fangbegrenzung und Gewässersperre

 

  • Das ganzjährige Fangverbot für Äschen in allen Gewässerabschnitten gilt weiterhin.

  • Lenne I und III: Fangbegrenzung für Forellen =             Es dürfen täglich 5 Forellen, jährlich insgesamt 25 Bachforellen entnommen werden. (Regenbogenforellen unterliegen nicht der jährlichen Beschränkung)

  • Oesterbezirk II: Fangbegrenzung für Forellen =             Es dürfen täglich 3 Forellen, jährlich insgesamt 12 Bachforellen entnommen werden.

  • Grüne II: Das Angeln in der Grüne ist nicht freigegeben.

  • Gewässersperre: Vom 20.04.2024 bis 26.04.2024 sowie vom 15.06.2024 bis 21.06.2024 oberhalb Wehr Siesel bis Ende der Kunstköderstrecke in Rönckhausen.

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