Fangbegrenzung und Gewässersperre
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Das ganzjährige Fangverbot für Äschen in allen Gewässerabschnitten gilt weiterhin.
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Lenne I und III: Fangbegrenzung für Forellen = Es dürfen täglich 5 Forellen, jährlich insgesamt 25 Bachforellen
entnommen werden. (Regenbogenforellen unterliegen nicht der jährlichen Beschränkung)
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Oesterbezirk II: Fangbegrenzung für Forellen = Es dürfen täglich 3 Forellen, jährlich insgesamt 12 Bachforellen
entnommen werden.
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Grüne II: Das Angeln in der Grüne ist nicht freigegeben.
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Gewässersperre: Vom 20.04.2024 bis 26.04.2024 sowie vom 15.06.2024 bis 21.06.2024 oberhalb Wehr Siesel bis Ende der Kunstköderstrecke in Rönckhausen.